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Fluglizenzen und Zusatzqualifikationen
Beginnen Sie mit der Ausbildung zum Privatpiloten Ihre Pilotenkarriere. Sie ist der erste Schritt eines jeden Piloten – ganz unabhängig davon, ob er für sich persönlich den Traum des Fliegens verwirklichen oder später das Cockpit einer großen Airline erobern möchte.
Doch mit welcher Privatpilotenlizenz beginnt man, welche Zusatzausbildungen können in diesem Rahmen absolviert werden und wie groß ist dann noch der Schritt zur Berufspilotenlizenz?
Im Folgenden möchten wir Ihnen eine grobe Übersicht geben, welche Stationen es für Sie geben könnte.
Privatpilotenlizenzen
Privatpilotenlizenz für PPL(A)
Der Inhaber einer Privatpilotenlizenz (PPL-A) erhält die Klassenberechtigung Single Engine Piston SEP (Land) und darf damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk nach Sichtflugbedingungen am Tage führen. Diese Lizenz ist weltweit gültig.
Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge LAPL(A)
Der Inhaber einer Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge (Light Aircraft Pilot Licence LAPL(A) erhält eine Klassenberechtigung SEP (Land) zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht. Es dürfen maximal drei Passagiere befördert werden und die Lizenz ist nur in Europa gültig.
Upgrade LAPL/PPL
Sie haben bereits die Lizenz für Leichtflugzeuge LAPL(A) erworben und möchten diese gerne erweitern.
Die im Rahmen dieser Ausbildung erworbenen Kenntnisse werden selbstverständlich angerechnet.
Ein Upgrade ist mit relativ wenig Zeitaufwand realisierbar.
Zusatzqualifikationen und -berechtigungen
Berufspilotenlizenzen
Wer noch höher fliegen möchte, im wahrsten Sinne des Wortes, der kann auch direkt in eine professionelle Flugausbildung zum Berufspiloten CPL(A) einsteigen. Die Ausbildung ist ist modular aufgebaut und etwaig vorhandene Lizenzen können größtenteils schon mit angerechnet werden.
Der CPL berechtigt zum Führen von kommerziell betriebenen Luftfahrzeugen bis 5,7 Tonnen, wie beispielsweise kleineren Business Jets, als „pilot in command“ (PIC/verantwortlicher Flugzeugführer).
… und für die ganz großen Träume …
Verkehrspilotenlizenzen
Die Verkehrspilotenlizenz (Airline Transport Pilot Licence) berechtigt zum Führen gewerblich betriebener Flugzeuge (ATPL(A)) als PIC. Während für den CPL eine Instrumentenflugberechtigung nicht zwingend erforderlich ist, ist sie ein Bestandteil der ATPL-Ausbildung.
Bei bestandener theoretischer Prüfung, aber fehlender Gesamtflugzeit, kann die Lizenz als CPL mit dem Vermerk „ATPL-Theoriekredit“ (frozen ATPL) ausgestellt werden. Dann darf als Copilot geflogen werden.