Auffrischungs- und Erneuerungs­schulungen

Selbstverständlich bieten wir auch SEP-Klassenberechtigungen, Auffrischungs- und Erneuerungsschulungen sowie die abschließenden Checkflüge an.

Der Umfang ist abhängig von den Vorerfahrungen.

Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Schulungsflug und dem abschließenden Checkflug, welchem die anfallende Prüfergebühr hinzuzurechnen ist.

Welche Fristen sind zu berücksichtigen?

LAPL(A)

Bei Inhabern einer LAPL(A) ist die Ausübung der Berechtigungen für Flugzeuge oder TMGs an keine feste Frist gebunden. Für die Ausübung der Rechte gelten jedoch folgende Voraussetzungen:

  • 12 Flugstunden als Flugzeug- oder TMG-Pilot innerhalb der letzten 24 Monate, einschließlich
  • 12 Starts und Landungen und
  • 1 Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten.

Inhaber einer LAPL(A), die die o. g. Anforderungen nicht erfüllen, müssen vor Ausübung der mit der Lizenz verbundenen Rechte

  • 1 Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen
    oder
  • die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen in Begleitung oder unter Aufsicht eines Lehrberechtigten absolvieren.

PPL(A)

Inhaber einer PPL(A) dürfen nur als Pilot eines Luftfahrzeuges tätig sein, sofern sie über eine gültige Klassen- oder Musterberechtigung verfügen. Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk beträgt zwei Jahre. Für die Verlängerung dieser Klassenberechtigungen müssen Inhaber einer PPL(A)

  • innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Klassenberechtigung 12 Flugstunden in der betreffenden Klasse absolvieren, die Folgendes umfassen
    – 6 Stunden als PIC,
    – 12 Starts und Landungen sowie
    – 1 Schulungsflug von mindestens 1 Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser entfällt, wenn der PPL(A)-Inhaber eine Befähigungsüberprüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung oder eine praktische Prüfung in einer anderen Flugzeugklasse oder einem anderen Flugzeugmuster absolviert hat.
    Oder
  • innerhalb von 3 Monaten vor dem Ablaufdatum der Klassenberechtigung eine Befähigungsüberprüfung absolvieren

Sofern die Gültigkeit der Klassenberechtigung abgelaufen ist, müssen Inhaber einer PPL(A)

  • eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolvieren, wenn dies notwendig ist, um den Befähigungsstand zu erreichen, der erforderlich ist, um die betreffende Luftfahrzeugklasse sicher betreiben zu können
    und
  • eine Befähigungsüberprüfung absolvieren.