Nachtflug­qualifikation (NFQ)

Erleben Sie den Sonnenuntergang nicht nur aus dem Bürofenster, sondern aus dem Cockpit!

Nach Erwerb der Nachtflugqualifikation nach EASA FCL.810 dürfen Sie nach Sichtflugregeln bei Nacht fliegen. Die Berechtigung wird nach Ausbildungsende ohne theoretische und praktische Prüfung in die Lizenz eingetragen und gilt auf Lebenszeit.

Es sind keine Mindeststunden für den Erhalt nachzuweisen.

Ausbildungsumfang

Die Ausbildung umfasst neben einer theoretischen Einweisung 5 Alleinstarts und -landungen bis zum vollständigen Stillstand. Weiterhin sind mindestens 5 Flugstunden bei Nacht zu absolvieren, davon mindestens 3 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 1 Stunde Überlandflugnavigation.

Voraussetzungen

  • PPL(A)
  • Für LAPL(A)-Inhaber gilt: Grundlegende Instrumentenschulung (Umfang: 5 Flugstunden)
  • Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • KEINE Voraussetzung, sondern unsere Empfehlung: Englisches Sprechfunkzeugnis (BZF I oder AZF)

Hier können Sie Ihren Antrag stellen: