Sprechfunk­zeugnisse

Mindestens zweimal jährlich bieten wir Lehrgänge zum Erwerb der Sprechfunkzeugnisse an. Sie finden in der Regel zu Beginn der PPL- und LAPL-Ausbildung in unserem Schulungsraum im Aerodrome statt.


Die Lehrgänge umfassen jeweils 20 Stunden und werden je nach Wunsch abends oder am Wochenende durchgeführt. Die Prüfung wird von der Bundesnetzagentur abgenommen.


Neben einer allgemeinen Einführung in die Themen Luftrecht und Sprechfunkverfahren werden vor allem Funksprechübungen zu/von kontrollierten und unkontrollierten Plätzen sowie bei Überlandflügen mit FIS geschult.

Auf einen Blick

BZF II

Das Sprechfunkzeugnis BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum.

BZF I

Das Sprechfunkzeugnis BZF I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache

AZF

Das Sprechfunkzeugnis AZF berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) im internationalen Luftraum.

Kommunikation mit dem Tower

Ihre Sprechfunkpartner sind die Fluglotsen auf dem Tower der Flugplätze und -häfen. Auch die Fluglotsen legen die obigen Sprechfunkprüfungen ab.

Sie überblicken das Geschehen auf dem Rollfeld und im umliegenden Luftraum und gewährleisten, dass der Verkehr am Flugplatz reibungslos abläuft. Per Sprechfunk koordinieren sie die rollenden, startenden und landenden Flugzeuge – sie informieren die Piloten über die Abflugverfahren und erteilen die Startfreigabe. Dabei haben die Towerlotsen direkten Sichtkontakt zu den Maschinen.

Wir suchen langfristig noch Flugleiter für unseren Tower. Bei Interesse nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Voraussetzung: BZF I