IR(A) Instrumentenflug­berechtigung

Die Instrumentenflugberechtigung bietet dem Piloten nicht nur mehr Möglichkeiten, dem Wetter ein Schnippchen zu schlagen, sondern auch neue Fertigkeiten zu erlangen, sich umfangreicheres Wissen anzueignen und damit ein hohes Maß an zusätzlicher Sicherheit zu erreichen. Für Inhaber einer Privatpilotenlizenz sind die verschiedenen IR-Ausbildungen eine ideale Form der Fortbildung.

Auf einen Blick

IR

Klassisches Instrumentenrating

Da die klassische IR-Ausbildung stark auf die Verkehrsfliegerei ausgerichtet war, wurden im April 2014 die gesetzlichen Voraussetzungen für das Enroute-IR sowie das kompetenzbasierte IR (Competency-based Instrument Rating) geschaffen. Die theoretischen Lerninhalte wurden um ca. 40 % abgespeckt, für Privatpiloten irrelevante Fächer wie Trägheitsnavigationssysteme, Jetstream, Turboprop- und Jettriebwerke wurden ersatzlos gestrichen. Der Umfang der Theorie wurde von 150 Stunden auf 80 Stunden reduziert, die praktischen Prüfungsstandards entsprechen dem Niveau der klassischen IR-Ausbildung.

CB-IR

Competency based IR

Das Competency-based Instrument Rating kennt hingegen keine Einschränkungen bei den Privilegien, auch An- und Abflüge sind unter IFR erlaubt. Im Gegensatz zum EIR ist dieses Rating ICAO-konform und kann somit auch außerhalb Europas genutzt werden.


BIR

Basic Instrument Rating

Das Basic Instrument Rating wird zurzeit eingeführt und die EIR-Berechtigung ablösen. Das BIR ist zugeschnitten auf den Flugbetrieb mit kleineren Flugzeugen (keine HPA) und gilt EASA-weit. IFR-An- und Abflüge sind eingeschränkt erlaubt.

Ausbildungs­inhalte

Praxis: mindestens 40 Flugstunden

Theorie: Fernlehrgang, Nah- und Frontalunterricht

Praxisausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 40 Stunden. Davon sind mindestens 10 Stunden im Rahmen eines genehmigten Ausbildungskurses bei einer ATO zu absolvieren.


Theorieausbildung

Wir arbeiten mit einem genehmigten Fernlehrgang in Zusammenhang mit Nahunterricht nach Bedarf sowie einem vorgeschriebenen Frontalunterricht von 8 Stunden. So können unsere Schüler dann lernen, wann es ihnen passt und zusätzliche Unterstützung dann in Anspruch nehmen, wenn sie diese benötigen.
EIR und CB-IR sind hinsichtlich der Theorie identisch. Wer zunächst einen EIR erwirbt und später auf CB-IR „aufrüstet“, benötigt keine erneute Theorieausbildung/-prüfung. Die Theorie umfasst:

  • Flugplanung / Flightplanning and -monitoring
  • Funknavigation / Radio Navigation
  • Instrumentenkunde / Instruments
  • Luftrecht / Air-Law
  • Menschliches Leistungsvermögen / Human Performance
  • Meteorologie / Meteorology
  • Sprechfunkverfahren / Communications

Voraussetzungen

  • PPL(A)
  • AZF
  • Ausbildungsvertrag
  • 50 Flugstunden über Land als PIC (CB-IR und IR)
  • Nachweis Flugtauglichkeit
    Klasse 2 inkl. Reintonaudiometrie
  • Auskunft aus dem Fahreignungs-
    register
  • Erklärung über nicht anhängige Strafverfahren

Hier können Sie Ihren Antrag stellen: